Blogbeitrag zum Workshop: „Open-Data“-Governance-Framework am Beispiel Berlin
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt personenbezogene Daten, während Open Data eine wertvolle Ressource bietet, die von Verwaltungen frei zugänglich gemacht werden kann. Diese Daten sind öffentlich verfügbar, nutzbar, veränderbar und weiterverteilbar, häufig unter offenen Lizenzen wie CC0 oder CC-BY, die lediglich die Nennung der Quelle erfordert.
Für Verwaltungen eröffnen offene Daten zahlreiche Chancen zur Optimierung von Prozessen und zur Förderung von Innovationen. Sie sind ein wesentlicher Motor für eine datengesteuerte Verwaltung und die Entwicklung neuer Technologien.
Die Bedeutung von Open Data für die Verwaltung
Durch den gezielten Einsatz von Daten können Verwaltungen die Effizienz und Qualität ihrer Dienstleistungen erheblich steigern. Entscheidungen, die auf fundierten Datenanalysen beruhen, schaffen Transparenz und Vertrauen. Ein Beispiel: In Berlin stehen viele Bezirke vor der Herausforderung, ausreichend Kitaplätze bereitzustellen. Mithilfe von historischen Einwohnermeldedaten können Bezirke analysieren, in welche Stadtteile vermehrt junge Familien ziehen und so den Bedarf an neuen Kitas präzise ermitteln. Diese Analysen können durch Daten aus den Bebauungsplänen ergänzt werden, um zu erkennen, wo Bauplätze für familienfreundliche Wohnprojekte entstehen. So lässt sich feststellen, wo in Zukunft der größte Bedarf an neuen Einrichtungen bestehen wird.
Open-Data-Governance-Framework
Ein Open-Data-Governance-Framework legt die Richtlinien und Prozesse fest, die sicherstellen, dass Daten verantwortungsvoll, sicher und effizient veröffentlicht und intern wie extern genutzt werden.
Im Gegensatz zu einer umfassenden Data Governance konzentriert sich die Open-Data-Governance auf Daten, die dem Open-Data-Gesetz unterliegen. Die Open-Data-Verordnung des Landes Berlin, die am 1. Januar 2021 in Kraft trat, bildet eine zentrale Grundlage für diese Governance.
Sie definiert, welche Daten als Open Data bereitgestellt werden müssen, in welchen maschinenlesbaren Formaten sie vorliegen sollen und welche Schnittstellen zwischen IT-Fachverfahren zum Open-Data-Portal vorhanden sein müssen. Zudem werden in §8 der Verordnung die Aufgaben und Zuständigkeiten von behördlichen Open-Data-Beauftragten gesetzlich verankert, die als Ansprechpartner für die Bereitstellung von Daten dienen.
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen sind auch organisatorische Aspekte des internen Datenmanagements im Zusammenhang mit Open-Data-relevanten Daten zu betrachten.
Dies sind zum Beispiel:
- Dateneigentum „Wer ist datenhaltende Stelle?“
- Datenqualität „In welcher 5-Sterne-Open-Data-Qualität müssen die Daten vorliegen?“
- Datennutzung „Wer kann die Daten nachnutzen?“
Dateninventuren und organisatorische Aspekte
Ein zentraler Schritt bei der Implementierung eines effektiven Open-Data-Governance-Frameworks ist die Durchführung von Dateninventuren. Viele Verwaltungseinheiten haben derzeit keinen umfassenden Überblick über ihre Datenbestände, was ineffiziente Prozesse und verpasste Chancen nach sich zieht. Verwaltungsdaten werden oft nur innerhalb einzelner Fachbereiche gesammelt und genutzt, während ein Austausch zwischen verschiedenen Ressorts, Abteilungen oder Bezirken selten stattfindet. So bleibt das volle Potenzial der Daten ungenutzt. Eine strategische, bereichsübergreifende Denkweise ist notwendig, um die Interoperabilität zwischen Fachverfahren zu erhöhen und die konsistente Auswertung und Nutzung der Daten zu ermöglichen. Dateninventuren schaffen hier Transparenz über vorhandene Daten und Verantwortlichkeiten. Sie sind die Basis für den Aufbau einer Wissensdatenbank oder einer Datenlandkarte, die den effizienten internen Austausch fördert.
Rollenmodell-Beauftragte und Data Stewardship
Ein erfolgreiches Open-Data-Governance-Framework erfordert klare Rollenverteilungen und Verantwortlichkeiten.
Prozess- und Datenverantwortliche innerhalb der Verwaltungseinheiten sorgen für die Qualität und Bereitstellung der Daten. Data Stewards, die als Open-Data-Beauftragte agieren, spielen eine Schlüsselrolle im Rahmenwerk: Sie koordinieren zwischen technischen Teams, die die Daten verwalten, und den Nutzern, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Datenverwaltung zu überwachen, die Qualität der veröffentlichten Daten sicherzustellen und den Zugang zu den Daten zu erleichtern. Darüber hinaus unterstützt die IT-Abteilung mit der notwendigen technologischen Infrastruktur, einschließlich moderner Datenmanagementsysteme und Sicherheitsmaßnahmen. Die Leitungsebene ist dafür verantwortlich, die strategische Ausrichtung vorzugeben und die benötigten personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Das Open-Data-Governance-Framework sollte also auf die spezifischen Bedürfnisse jeder Verwaltung zugeschnitten und regelmäßig überprüft werden. Hierbei sind Anpassungen an neue gesetzliche Anforderungen und technologische Entwicklungen essenziell.
Im Workshop am 14. November 2024 von 09:30 bis 12:30 Uhr werden mit drei Impulsvorträgen und interaktiven Sessions die Herausforderungen der einzelnen Schritte von rechtlichen Rahmenbedingungen über Dateninventuren bis hin zu Datennutzungsbeispielen am Beispiel der Berliner Verwaltung diskutiert.
Beitragsbild von Baptiste Buisson auf Unsplash