Im Rahmen des Workshops „Digitalisierung gemeinsam gestalten“ von Prof. Dr. Tanja Klenk (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg) und Dr. Doris Allhutter (Institut für Technikfolgen-Abschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften) wurde diskutiert, wie die digitale Transformation im Sozialbereich kooperativ, partizipativ und sektorenübergreifend gestaltet werden kann. Rund 20 Expert:innen aus Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft arbeiteten gemeinsam an der Frage, welche institutionellen und kulturellen Voraussetzungen für eine nachhaltige Digitalisierung sozialer Dienste notwendig sind.
Einführung in die Problematik
Im Bereich sozialer Dienste entstehen derzeit zahlreiche digitale Anwendungen – doch vielfach bleiben sie isolierte Insellösungen. Unterschiedliche Akteure verfolgen eigene Strategien, meist ohne gemeinsame Zielbilder oder abgestimmte Schnittstellen. Das führt zu Medienbrüchen, Redundanzen und einer begrenzten Nutzbarkeit über Sektorgrenzen hinweg.
Gerade im Sozialbereich zeigt sich: Digitale Transformation gelingt nur, wenn sie kooperativ und inklusiv gestaltet wird. Sie darf sich nicht allein an Effizienz- oder Steuerungslogiken orientieren, sondern muss die Perspektiven derjenigen einbeziehen, die auf soziale Leistungen angewiesen sind.
Der Workshop knüpfte hier an: Ziel war es, zentrale Barrieren und Gelingensbedingungen zu identifizieren und gemeinsam Modelle zu entwickeln, wie ko-kreative Prozesse in der Praxis verankert werden können.
Der Workshop gliederte sich in drei aufeinander aufbauende Phasen:
1. Barrieren und Gelingensbedingungen
In einem ersten Schritt reflektierten die Teilnehmenden ihre bisherigen Erfahrungen mit Digitalisierungsprojekten. Schnell wurde deutlich: Die größten Hindernisse liegen weniger in der Technik als in strukturellen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen.
Genannt wurden insbesondere:
- befristete Förderlogiken ohne langfristige Verstetigung,
- unklare rechtliche Grundlagen für digitale Beratungsformate,
- fehlende Schnittstellen zwischen kommunalen und freien Trägersystemen,
- divergierende Zielsetzungen und Verantwortlichkeiten.
Die Diskussionen machten deutlich, dass Kooperation Zeit, Ressourcen und institutionelle Verbindlichkeit erfordert. Ohne gemeinsame Zieldefinitionen und Vertrauen zwischen den Akteuren drohen auch gut gemeinte Projekte zu versanden.
Mehrere Praxisbeispiele zeigten, dass Innovationen häufig an institutioneller Trägheit und mangelnder Einbettung in Verwaltungsstrukturen scheitern. Der Ruf nach „Ko-Kreation“ steht hier oft im Kontrast zu einer Realität kurzfristiger Projektlogiken.
2. Kooperationsmodelle und ko-kreative Prozesse
In der zweiten Phase rückte die Frage in den Vordergrund, wie Kooperation über Organisationsgrenzen hinweg gelingen kann. Dabei wurde deutlich, dass Zusammenarbeit mehr ist als technische Abstimmung – sie erfordert gemeinsame Werte, Vertrauen und eine Kultur des Dialogs.
Zugleich kamen Machtfragen zur Sprache: Wer darf gestalten, wer darf nur umsetzen? Wie können Betroffene und Nutzer:innen tatsächlich in Entwicklungsprozesse eingebunden werden? Ko-Kreation bedeutet in diesem Verständnis nicht nur Zusammenarbeit, sondern auch Umverteilung von Gestaltungsmacht. Erfolgreiche Kooperationen setzen voraus, dass Verantwortlichkeiten transparent sind und Beteiligung institutionell abgesichert wird – nicht nur projektweise.
3. Anwendungsfelder für ko-kreative Digitalisierung
Im dritten Teil richteten die Teilnehmenden den Blick auf konkrete Anwendungsfelder für ko-kreative Digitalisierung. Diskutiert wurden unter anderem:
- Verknüpfung von Beratung und Antragstellung: Digitallots:innen könnten Bürger:innen beim Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen begleiten.
- Gemeinsame Plattformlösungen: Bestehende Systeme weiterentwickeln statt neue Insellösungen schaffen. Offene Schnittstellen und Open-Source-Ansätze gelten als Schlüsselfaktoren für Nachhaltigkeit.
- Ko-Kreation als Governance-Prinzip: Unterschiedliche Perspektiven – von Verwaltung bis Zivilgesellschaft – frühzeitig einbeziehen, um soziale und technische Anforderungen zu verbinden.
Deutlich wurde, dass ko-kreative Digitalisierung institutionellen Wandel erfordert, etwa durch klare Zuständigkeiten, geteilte Verantwortung und politische Unterstützung. Ohne diese Voraussetzungen bleibt Ko-Kreation ein Schlagwort ohne strukturelle Wirkung.
Erkenntnisse und Thesen aus der Abschlussrunde
In der Abschlussrunde formulierten die Teilnehmenden zentrale Thesen:
- Kooperation ist kein Selbstläufer. Sie muss institutionell verankert und moderiert werden.
- Partizipation braucht Planung. Beteiligung darf nicht „nebenbei“ erfolgen, sondern erfordert Zeit, Räume und methodische Begleitung.
- Offene Systeme fördern Nachhaltigkeit. Gemeinsame Open-Source-Ansätze verhindern Insellösungen.
- Digitale Inklusion ist Voraussetzung, nicht Zusatz. Technische Innovation darf soziale Ungleichheiten nicht verstärken.
- Vertrauen entsteht durch Transparenz. Ohne gemeinsame Leitbilder bleibt Digitalisierung fragmentiert.
Fazit: Digitalisierung als Prüfstein sozialstaatlicher Verantwortung
Der Workshop zeigte, dass Digitalisierung sozialer Dienste keine rein technische Aufgabe ist, sondern ein gesellschaftlicher Aushandlungsprozess. Sie verlangt sektorübergreifendes Denken, den Mut zur Kooperation – und die Bereitschaft, Macht und Verantwortung neu zu verteilen.
Damit steht die Digitalisierung sozialer Dienste sinnbildlich für die zentrale Herausforderung einer modernen Verwaltung: Sie ist nicht nur ein Modernisierungsprojekt, sondern ein Gradmesser für demokratische Teilhabe und soziale Gerechtigkeit.
Über den folgenden Link gelangt man zum vollständigen Positionspapier „Forderungen für eine ko-kreative Digitalisierung sozialer Dienste“, das von den Workshop-Teilnehmenden gemeinsam erarbeitet wurde: https://www.hsu-hh.de/vw/wp-content/uploads/sites/685/2025/12/Poisitionspapier-Ko-kreative-Digitalisierung-sozialer-Dienste.pdf
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