10:00 bis 11:30 Uhr

Anliegen und Fragestellungen

Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bietet die Chance, Verwaltungsverfahren einfacher, stringenter und unter Nutzung der technischen Möglichkeiten, wie z.B. den Einsatz von elektronischen Datenaustauschverfahren, für alle weniger aufwendig zu machen. Um einen digitalen, weitestgehend automatisierten Vollzug und das „Once-Only“-Prinzip verwirklichen zu können, geht das Gutachten „Digitale Verwaltung braucht digitaltaugliches Recht – Der modulare Einkommensbegriff“ den Anforderungen an digitaltaugliche Rechtsbegriffe auf den Grund. Daran anknüpfend sollen im Workshop drei Themencluster bearbeitet werden:

  1. Im ersten Cluster sollen allgemeine Herausforderungen und Handlungsoptionen mit Blick auf die Verwirklichung des „Once-Only“-Prinzips diskutiert werden. Es sollen die Herausforderungen eines Data Driven Government, aber auch rechtliche und technische Standardisierungsfragen bis hin zu ethischen und demokratietheoretischen Fragestellungen erörtert werden.
  2. Im zweiten Cluster sollen technische und organisatorische Aspekte diskutiert werden. Wer koordiniert und steuert die Datenaustauschverfahren? Wie sollten die Prozesse aussehen? Wer darf wie mitreden? Welche Aufgaben haben datenbereitstellende bzw. datennachnutzende Stellen? Welche Entscheidungsregeln gibt es bei Detailfragen?
  3. Das dritte Cluster soll für den Einkommensnachweis beim Kinderzuschlag analysieren, welche Datenbestände aus welchen Registern und Fachverfahren (nach)genutzt werden können.

Die Workshop-Ergebnisse sollen Impulse für den Auftrag des IT-Planungsrates von der 35. Sitzung zum Thema „Digitale Datenaustauschverfahren und Einkommensbegriff modularisieren“ geben.

Expertise der Teilnehmenden

Idealerweise setzen sich die Teilnehmer neben allgemein interessierten Personen aus Digitalisierungspraktikern der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft sowie wissenschaftlich arbeitenden Personen zusammen.

Referentin

Kathleen Jennrich

Kathleen Jennrich ist Projektleiterin des Gutachtens „Digitale Verwaltung braucht digitaltaugliches Recht – Der modulare Einkommensbegriff“ und im Sekretariat des Nationalen Normenkontrollrates tätig. Zuvor war sie Referentin im Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium sowie nachgeordneten Behörden. Sie hat Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht sowie Verwaltungswissenschaften in Berlin, Greifswald und Kaiserslautern studiert.