Workshop-Rückblick: „Die Digitalität und ihr Datensouverän“

Dieser Beitrag fasst den Workshop „Die Digitalität und ihr Datensouverän“ zusammen.

Wie lässt sich der Reifegrad von Datensouveränität messen und wie können Staat und Verwaltung sie  fördern? Dies waren die zentralen Fragestellungen des Workshops. Geleitet wurde der Workshop durch das Team Data Governance der Senatskanzlei Hamburg, welches sich mit den Themen Digitale Souveränität und Datensouveränität beschäftigt. Die Ergebnisse der bisherigen Arbeit dienten als inhaltliche Grundlage des Workshops. Insgesamt nahmen 10 Teilnehmer:innen aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung am Workshop teil. Diese wurden in zwei Gruppen aufgeteilt und diskutierten innerhalb von zwei Breakout-Sessions unterschiedliche Fragestellung. Vor, zwischen und nach den Breakout-Sessions lieferte das Team Data Governance der Senatskanzlei Hamburg Impulse und es gab die Möglichkeit zur Diskussion in großer Runde.

Abbildung 1: Folie aus dem Impulsvortrag (Senatskanzlei HH)

Die Frageblöcke für die beiden Gruppen innerhalb der ersten Breakout-Session:

  1. Welche Rolle spielt Datensouveränität im Besonderen und Digitale Souveränität im Allgemeinen in Ihrem beruflichen bzw. privaten Alltag? An welchen Kriterien lässt sich Datensouveränität im Besonderen und Digitale Souveränität im Allgemeinen Ihrer Meinung nach festmachen?
  2. Welche Kriterien sind aus Ihrer Sicht für die Messung der Datensouveränität im Besonderen und der Digitalen Souveränität im Allgemeinen in der öffentlichen Verwaltung relevant? Wie könnte eine Messung nach diesen Kriterien in der Praxis umgesetzt (operationalisiert) werden, so dass der Zielerreichungsgrad im Sinne eines Monitorings permanent nachgehalten werden kann?

Ein Ergebnis der ersten Gruppe war zum Beispiel, dass Kompetenzen ein wesentliches Kriterium für die Datensouveränität darstellten und durch das Bildungssystem bisher nicht in ausreichendem Maße vermittelt würden. Die zweite Gruppe stellte fest, dass die Messbarkeit von Digitaler Souveränität dadurch erschwert werde, dass eine Diskrepanz zwischen objektiver und subjektiver Souveränität herrsche. Die Anwesenden waren sich darüber hinaus einig, dass es wichtig sei größtmögliche Transparenz anzustreben, um so Vertrauen zu schaffen.

Als Impuls für die zweite Breakout-Session wurden vorläufige Reifegradkriterien für Datensouveränität vorgestellt. Innerhalb der zwei Gruppen wurden diese dann tiefergehend diskutiert. Dort wurde unter anderem erörtert, inwiefern man den Grad der Datensouveränität messen könne, ob die vorgestellten Kriterien dafür geeignet seien und welche Kriterien am ehesten verzichtbar wären. Zudem fragten die Teilnehmer:innen nach möglichen wechselseitigen Abhängigkeiten und besprachen die die derzeitige Rolle der öffentlichen Hand und wie sie sich diese idealerweise vorstellen würden.

Nach der Gruppenarbeit wurden in einer Abschlussdiskussion nochmal die wichtigsten Erkenntnisse des Workshops gesammelt:

  • Kompetenzen sind der wichtigste Einflussfaktor auf Datensouveränität, in der öffentlichen Verwaltung sollten Mitarbeiter:innen deshalb über entsprechende Kompetenzen verfügen.
  • Für einen erfolgreichen Kompetenztransfer braucht es längerfristige Betreuung statt einmaliger Projekte.
  • Infrastruktur und Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, dass sich auch Laien gut zurechtfinden, da der Anspruch durch die gesamte Bevölkerung einen hohen Grad an Kompetenzen zu erreichen, illusorisch ist.
  • Der Staat sollte bei der Datensouveränität als positives Beispiel vorangehen.
  • Es existieren sehr unterschiedliche Blickwinkel auf das Thema, die zwangsläufig auch verschiedene Anforderungen und Bedarfe ergeben.


Titelbild: Tobias Fischer | Unsplash