13:30 bis 16:30 Uhr

Anliegen und Aufgabenstellung

Bürgerinnen und Bürger sind auf verschiedenen Wegen immer wieder damit konfrontiert, bei digitalen Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung Daten über sich und von sich einzugeben. Schon seit geraumer Zeit wird durch das Once-Only-Prinzip versucht, die Bürgerinnen und Bürger bei genau dieser Datenerfassung zu entlasten. Aktuell soll durch die Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) dieses Prinzip ermöglicht und durch das Onlinezugangsgesetz und die EU-Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG-VO) weiter umgesetzt werden.

In der konkreten Umsetzung stellen sich nun Fragen aus viele Perspektiven, unter anderem juristisch/datenschutzrechtlich, technisch/informatisch, sozio-technisch/kulturell oder auch konzeptionell und die Governance betreffend. Hierbei gilt es zum einen, eine Innenperspektive einzunehmen und die konsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierung von Verfahren zu ermöglichen. Mit dieser Zielsetzung sind vielfältige Änderungen in den Verwaltungen verbunden: organisatorisch, technisch, aber auch und vor allem kulturell. Zum anderen muss die Nutzerseite noch deutlich konsequenter als bisher mit in den Blick genommen werden. Damit beide Perspektiven erfolgreich realisiert werden, kommt der Politik eine ganz besondere Rolle zu. Die Gestaltungsaufgabe, die hier skizziert wird, muss angenommen und forciert werden.

In diesem Workshop soll mit Hilfe einer Datenexpedition erarbeitet werden, welche Hindernisse der Einführung des Once-Only-Prinzips im Kontext der Registermodernisierung entgegenstehen und wie diese überwunden werden können. Im Fokus stehen unter anderem relevante Akteure, betroffene Normen und eingesetzte Technik. Gemeinsam werden Workshop-Teilnehmende Narrative für die Gestaltung des Once-Only-Prinzips im Kontext der Registermodernisierung sowie Empfehlungen für einen Umsetzungsfahrplan erarbeiten.